Ernährungstherapeut/in
M.D. vom 14. September 1994 Nr. 744:
Art. 1
Die Berufsgruppe der ErnährungstherapeutenInnen wird mit folgendem Berufsbild festgelegt: Der/die Ernährungstherapeut/In ist die Sanitätskraft im Besitz des anerkannten Universitätsdiploms, welches zur Ausübung des Berufes berechtigt, kompetent in allen Aktivitäten, die die korrekte Anwendung der Lebensmittel und Ernährung betreffen, mit eingeschlossen die erzieherischen Aspekte und die Zusammenarbeit zur Durchführung der Ernährungspolitik, nach den Regeln der aktuellen Gesetzgebung.
Insbesondere stehen dem/r ErnährungstherapeutenIn folgende Kompetenzbereiche zu:
Der/die ErnährungstherapeutIn übt seine/ihre Tätigkeit in öffentlichen oder privaten Einrichtungen in abhängigem oder selbständigem Arbeitsverhältnis aus.
Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe - Berufsbild
Art. 1
Die Berufsgruppe der ErnährungstherapeutenInnen wird mit folgendem Berufsbild festgelegt: Der/die Ernährungstherapeut/In ist die Sanitätskraft im Besitz des anerkannten Universitätsdiploms, welches zur Ausübung des Berufes berechtigt, kompetent in allen Aktivitäten, die die korrekte Anwendung der Lebensmittel und Ernährung betreffen, mit eingeschlossen die erzieherischen Aspekte und die Zusammenarbeit zur Durchführung der Ernährungspolitik, nach den Regeln der aktuellen Gesetzgebung.
Insbesondere stehen dem/r ErnährungstherapeutenIn folgende Kompetenzbereiche zu:
- Er/sie organisiert und koordiniert die Aktivitäten, welche die Ernährung im Allgemeinen und die Diätetik im Besonderen betreffen.
- Er/sie arbeitet mit den Kontrollorganen zum Schutz der Hygiene im Dienst für Diät und klinische Ernährung zusammen.
- Er/sie erarbeitet, formuliert und führt die vom Arzt verschriebenen Diäten durch und kontrolliert die Akzeptanz von Seiten des Patienten.
- Er/sie arbeitet mit anderen Berufsgruppen im Bereich Essstörungen im Sinne der multidisziplinären Behandlungsweise zusammen.
- Er/sie studiert und erarbeitet die Zusammensetzung der Lebensmittelportionen zur Bedarfsdeckung von Bevölkerungsgruppen aus und plant die Organisation der Diätdienste von Gemeinschaften von Gesunden und Kranken.
- Er/sie führt didaktisch-erzieherische Tätigkeiten und Informationstätigkeiten durch, um das Wissen über Grundsätze der gesunden Ernährung zu verbreiten und den Erhalt oder die Wiederherstellung eines guten Gesundheitszustandes des Einzelnen, von Gemeinschaften oder Bevölkerungsgruppen zu erreichen.
Der/die ErnährungstherapeutIn übt seine/ihre Tätigkeit in öffentlichen oder privaten Einrichtungen in abhängigem oder selbständigem Arbeitsverhältnis aus.
Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe - Berufsbild
Ausbildung
M.D. vom 14. September 1994 Nr. 744:Art. 2.
Mit Dekret des Gesundheitsministeriums wurde die ergänzende Grundausbildung in Bezug auf die Bedürfnisse des Nationalen Gesundheitsdienstes geregelt.
Art. 3.
Das Universitätsdiplom für Ernährungstherapie, erlangt laut Art. 6, Komma 3, des Legislativdekretes vom 30. Dezember 1992, Nr. 502 und darauf folgende Abänderungen, befähigt zur Berufsausübung.
Art. 4.
Mit Dekret des Gesundheitsministers, in Übereinstimmung mit dem Minister für Universitäten, wissenschaftliche und technologische Forschung, wurden die Diplome und die Bescheinigungen, die nach der bisherigen Regelung verliehen wurden, dem Universitätsdiplom, das laut Art. 3 zur Ausübung des Berufes und zur Zulassung zum öffentlichen Diensten berechtigt, für gleichwertig erklärt.
Das vorliegende Dekret, versehen mit dem Siegel des Staates, wird in die offiziellen Gesetzesakten der Republik Italien aufgenommen. Es ist Pflicht, dieses Gesetz einzuhalten und für dessen Anwendung zu sorgen.
Südtirol:
- Bachelor (3 Jahre) in Ernährungstherapie an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe "Claudiana"
Andere italienische Provinzen:
- Laurea (3 Jahre) in Dietistica (Professioni sanitarie tecniche)
Quellen und Links
Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe - BerufsbildSüdtiroler Landesverwaltung
Associazione Nazionale Dietisti
Federazione nazionale Ordini TSRM-PSTRP
Beschreibung des Berufsbilders
Kammer der Medizinischen Röntgentechniker und der Sanitätstechnischen, Rehabilitative und Präventiven Gesundheitsberufe der Autonome Provinz Bozen
Reglementierter Beruf in Berufskammer/album und (Berufs)Kollegien
Anerkannter Gesundheitsberuf, laut Lorenzin-Gesetz vom Februar 2018Eintragung in das Berufsverzeichnis der ErnährungsterapeutenInnen der Kammer der medizinischen Röntgentechniker und der sanitätstechnischen, rehabilitativen und präventiven Gesundheitsberufe
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