Beitrittsansuchen
Interessierte Vereine können sich jederzeit an die Geschäftsstelle des Dachverbandes oder an einzelne Mitglieder des Ausschusses wenden, um erste Informationen zu erhalten. Ein Beitrittsansuchen muss seitens der jeweiligen Organisationen mit Beschluss des Vorstandes/Ausschusses bzw. des Verwaltungsrates vorgesehen werden.Das Beitrittsansuchen ist anhand der entsprechenden Vorlage zusammen mit der erforderlichen Dokumentation einzureichen. Es wird nach einer ersten technischen Überprüfung im Ausschuss des Dachverbandes behandelt.
Wo dies für zweckmäßig erachtet wird, kann eine vorausgehende Aussprache mit Mitgliedern des Ausschusses vorgesehen werden.
Liste der vorgesehenen Dokumentation:
- Kopie Gründungsakt
- Kopie Statut in der aktuellsten Fassung mit Angabe der letzten Änderung
- Tätigkeitsbericht des vorhergehenden Arbeitsjahres*
- Jahresabschlussrechnung bzw. Bilanz zum vorhergehenden Arbeitsjahr* mit dem Bericht der Rechnungsprüfer/innen* (letzteres falls vorgesehen)
- Arbeitsprogramm zum aktuellen Tätigkeitsjahr*
- Haushaltsvoranschlag zum aktuellen Tätigkeitsjahr*
- Kopie Dekret Eintragung in öffentliche Register (der ehrenamtlich tätigen Organisationen, der Sozialgenossenschaften, des ONLUS-Registers, der juristischen Personen, der Vereine zur Förderung des Gemeinwesens, …)
- Logo der antragstellenden Organisation in höchster verfügbarer Qualität (möglichst Vektorgrafik)
* jährlich innerhalb von 30. April in aktualisierter Form nachzureichen